Die Kosten für den Amtlichen Lageplan und die abschließende
Gebäudeeinmessung werden gemäß der für das amtliche
Vermessungswesen geltenden Gebührenordnung (landeseinheitlich)
berechnet. Die für das amtliche Vermessungswesen geltende
Gebührenordnung kann im
Downloadbereich heruntergeladen
werden.
Die Höhe der Kosten hängt hierbei vom
Bodenwertniveau und der Fläche für das Baugrundstück (Amtlicher
Lageplan ) sowie dem Wert der fertigen baulichen Anlage
(Gebäudeeinmessung) ab.
Ebenso sind die Kosten für die
Grob- u. Feinabsteckung sowie die Baukontrollmessung vom Wert
der fertigen baulichen Anlagen abhängig, wobei diese Kosten auf
der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten u.
Ingenieure) berechnet werden.
Bitte nutzen Sie die
Möglichkeit der Beratung sowie kostenfreien und unverbindlichen
Kostenermittlung, die auf Ihre konkreten Bedürfnisse
zugeschnitten wird, und kontaktieren Sie unser Büro. Hierbei
wird Ihnen eine umgehende Bearbeitung zugesichert.