Der Amtliche Lageplan ist in der Regel Voraussetzung für die
Bauantragstellung und ist von einem Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieur oder einer behördlichen Vermessungsstelle,
die befugt ist, Vermessungen zur Einrichtung und Fortführung des
Liegenschaftskatasters anzufertigen. Er wird exakt den Vorgaben
durch die Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg erstellt.
Dabei wird großer Wert auf die sachgerechte Darstellung der für
den Bauantrag relevanten Tatbestände und die Beratung des
Bauherrn in Abstimmung mit dem Architekten / Objektplaner
gelegt.
Der Amtliche Lageplan enthält die Bezeichnung
des Baugrundstücks und benachbarter Grundstücke nach dem
Liegenschaftskataster mit Angaben der Eigentümer und deren
Anschrift, im Liegenschaftskataster nachgewiesene Grenzen des
Grundstücks, seine Maße und seinen Flächeninhalt, Höhenlage der
Eckpunkte des Grundstücks, Breite und Höhenlage angrenzender
öffentlicher Verkehrsflächen. Weiterhin werden Festsetzungen im
Bebauungsplan oder einer anderen Satzung, Bäume auf dem
Grundstück , die durch eine Baumschutzverordnung oder
Baumschutzsatzung geschützt sind, Flächen auf dem Grundstück,
die von Grunddienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind,
vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück
dargestellt.
Dem Objektplaner / Bauherrn kann, neben
einer analogen Ausfertigung, ein Vorab- Lageplan auch digital
zur Verfügung gestellt werden (DXF, DWG, PDF, o.a.
Datenformate).