Vermessungs- u. Ingenieurleistungen werden
grundsätzlich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
abgerechnet. Ausgenommen hiervon sind so genannte hoheitliche (amtliche)
Vermessungen. Hierzu zählen sämtliche
Vermessungen, bei denen Flurstücksgrenzen (Grundstücksgrenzen) bzw.
Liegenschaften Gegenstand der Vermessung sind. Unter anderem stellen z. B.
Grenzvermessungen, Teilungsvermessungen (Zerlegungsvermessungen),
Gebäudeeinmessungen, Vermessungen von Verkehrsanlagen sowie die Erstellung
amtlicher Lagepläne diese hoheitlichen Vermessungsleistungen dar. Diese
Leistungen dürfen nur von amtlichen Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure und Kataster- und andere Behörden) durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt im Land Brandenburg einheitlich nach der Gebühren- u.
Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung – VermGebKO) in der jeweils geltenden
Fassung. Bitte informieren Sie sich hierzu auf meiner Internetpräsentation als
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur unter www.vermessung-peter.de.
Die Abrechnung für alle "nicht hoheitlichen
Vermessungen", hierzu zählen u. a. Lage- u. Höhenpläne
(Entwurfsvermessung), Profilerstellungen, Absteckungen, Massenberechnungen,
Bestandspläne, Fassadenvermessungen, Mietflächennachweise und
Grundstücksrecherchen, erfolgt nach der HOAI.
Vermessungsleistungen, die im Rahmen eines
Sachverständigengutachtens für ein gerichtliches Verfahren erbracht werden,
werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
abgrechnet.
Die Abrechnung der Leistungen, die als
Sachverständiger für Immobilienbewertung erbracht werden, erfolgen ebenfalls auf
der Grundlage der HOAI. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kommt auch hier
das JVEG zur Anwendung.
Die Abrechnung der Ingenieurleistungen, die im
Bereich der Ingenieurgeologie / Baugrunduntersuchungen erbracht werden, erfolgt
ebenfalls auf der Grundlage der HOAI.
Dass ein Auftraggeber sich im Vorfeld
einer Beauftragung über die zu erwartenden Kosten informieren will, ist
selbstverständlich. Nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns
Ihr Vorhaben mit, damit wir anhand der für Ihr Vorhaben zutreffenden
Kostenparameter ein entsprechendes Kostenangebot erstellen können. Hierfür
ist ein persönliches Gespräch immer sinnvoll, um einen kostenoptimierten und
verlässlichen Lösungsansatz für Ihr Vorhaben entwickeln zu können. Rufen Sie uns
an, wir beraten Sie gern. Sie sind darüber hinaus herzlich zu einem
Beratungsgespräch in unser Büro eingeladen. Gern beraten ich bzw. unser Geologe
Sie aber auch vor Ort bzw. kommen zu Ihnen.
Mein Team und ich stehen Ihnen innerhalb der
Geschäftszeiten (siehe Kontakt) für entsprechende Abstimmungen gern zur
Verfügung.
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