Im Rahmen der Entwurfsvermessung werden auf der Grundlage des Leistungsbildes
von § 97 HOAI fachgerechte Lage- und Höhenpläne erstellt.
Eine auf die konkreten Belange der Planung abgestimmte Planerstellung ist dabei
der Garant für eine vorhabenorientierte und effiziente Arbeitsweise.
Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerken ist unser Büro seit
Jahren durch die verschiedenen Vorhabenträger eingebunden, so dass auf eine
entsprechende Erfahrung in der Abwicklung entsprechender Projekte gebaut werden kann.
In der konkreten Projektbearbeitung hat sich dabei eine enge Abstimmung mit dem
zuständigen Planungsbüro, gerade im Vorfeld der örtlichen Vermessung, bewährt.
Die Planerstellung erfolgt selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften.
Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem
realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen
hergestellt werden.
Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die
gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei
innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand- Nutzen- Verhältnis
verfolgt wird.
|