| streitige Grenze | Eine Grundstücksgrenze ist als streitig zu bezeichnen, wenn eine
bestehende Grundstücksgrenze nicht festgestellt werden kann, weil sich
die Beteiligten nicht einigen, und wenn nach sachverständigem Ermessen
der Katasterbehörde anzunehmen ist, daß das Liegenschaftskataster nicht
die rechtmäßige Grenze nachweist.
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