| Vorhaben- und Erschließungsplan | Der VEP stellt ein neues städtebauliches Instrument dar, um die Zulässigkeit eines bestimmten baulichen Vorhabens zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Bebauungsplan, der eine Angebotsplanung darstellt, ist die Satzung über den VEP eine gemeindliche Plansatzung, die auf einen alsbaldigen Vollzug gerichtet ist; sie schafft Baurechte verbunden mit vertraglich vereinbarten Bau- und Finanzierungspflichten für einen Investor bzw. einen Vorhabenträger (Durchführungsvertrag - DV). (VEP - Vorhaben- und Erschließungsplan) |