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VerschmelzungUnter eine Verschmelzung von Flurstücken versteht man die katastertechnische Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Voraussetzung einer Verschmelzung ist, daß die betreffenden Flurstücke Teile eines und desselben Grundstückes bilden und daß der Verschmelzung auch sonst nach dem Inhalt des Grundbuches keine Hindernisse entgegenstehen (z.B. unterschiedliche Belastungen). Sind Flurstücke, die verschmolzen werden sollen, im Grundbuch als selbständige Grundstücke eingetragen, so kann die Verschmelzung erst vorgenommen werden, wenn die Grundstücke grundbuchmäßig vereinigt worden sind.
 


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