| Teilung | Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonstwie
erkannbar gemachte Erklärung des Eigentümers, daß ein Grundstücksteil
grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als
ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen
anderer Grundstücke eingetragen werden soll. (BauGB)
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