EXPERTEN für GRUND und BODEN Vermessung
Immobilienbewertung
Geoinformation
Baugrund
Startseite arrow Lexikon
Mittwoch, 8. September 2010
 
 
Hauptmenü
Startseite
Bürovorstellung
Leistungen
Kosten
Kontakt
Service
Links
Downloads
Lexikon
FAQs
Web-Suche
Login





Passwort vergessen?
Lexikon
Sie können nach Einträgen suchen.

beginnt mit enthält entspricht genau

Alle | A | B | D | E | F | G | L | M | Ö | R | S | T | V | Z


LandesvermessungDie Landesvermessung umfaßt die Herstellung, Erneuerung und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes (Grundlagenvermessung); die Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters (BbgVermG) und der Feststellung oder Abmarkung von Flurstücksgrenzen dienen (Liegenschaftsvermessungen); die Erfassung der Informationen über die topographischen Gegebenheiten des Landesgebietes sowie ihre Dokumentation und Bereitstellung in analoger und digitaler Form (topographische Landesaufnahme); die zentrale Registrierung, Sammlung und Bereitstellung von Luftbildern und sonstigen Fernerkundungsergebnissen, soweit diese für die Landesvermessung oder die Liegenschaftsdokumentation von Bedeutung sind oder soweit ein öffentliches Interesse an ihrer Registrierung, Sammlung und Bereitstellung besteht und das Land Brandenburg das Recht der Nutzung an ihnen hat (Landesluftbildsammlung); die Bearbeitung und Bereitstellung der topograhischen Landeskartenwerke (topographische Landeskarthographie); die Wahrnehmung der Interessen des Landes bei der Nutzung von Ergebnissen der Landesvermessung durch Dritte; die Führung eines Geodatenzentrums für das Land Brandenburg. (BbgVermG)
 


Alle | A | B | D | E | F | G | L | M | Ö | R | S | T | V | Z


Glossary V2.0
Umfrage
Wäre ein Forum für Sie interressant ?
 
Verfahrensabläufe
Verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick über den Ablauf von unseren angebotenen Leistungen:

 

 
Top!nach oben nach obenTop!