| Landesvermessung | Die Landesvermessung umfaßt die Herstellung, Erneuerung und Erhaltung
des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes (Grundlagenvermessung);
die Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des
Liegenschaftskatasters (BbgVermG) und der Feststellung oder
Abmarkung von Flurstücksgrenzen dienen (Liegenschaftsvermessungen); die
Erfassung der Informationen über die topographischen Gegebenheiten des
Landesgebietes sowie ihre Dokumentation und Bereitstellung in analoger
und digitaler Form (topographische Landesaufnahme); die zentrale
Registrierung, Sammlung und Bereitstellung von Luftbildern und
sonstigen Fernerkundungsergebnissen, soweit diese für die
Landesvermessung oder die Liegenschaftsdokumentation von Bedeutung sind
oder soweit ein öffentliches Interesse an ihrer Registrierung, Sammlung
und Bereitstellung besteht und das Land Brandenburg das Recht der
Nutzung an ihnen hat (Landesluftbildsammlung); die Bearbeitung und
Bereitstellung der topograhischen Landeskartenwerke (topographische
Landeskarthographie); die Wahrnehmung der Interessen des Landes bei der
Nutzung von Ergebnissen der Landesvermessung durch Dritte; die Führung
eines Geodatenzentrums für das Land Brandenburg. (BbgVermG)
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