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GrenzniederschriftDie Grenzniederschrift ist eine aus Text und Skizze bestehende öffentliche Urkunde, in der der Beurkundende das Ergebnis der Grenzuntersuchung, die Erklärungen der Beteiligten und die Bekanntgabe der Abmarkung in der vorgeschriebenen Form niederlegt. Die Grenzniederschrift muß alle für die Beteiligten entscheidungsrelevanten Informationen insbesondere in Bezug auf: den Hergang des Grenztermins, das Ergebnis der Grenzuntersuchung, den Umfang der Grenzfeststellung sowie den Umfang der Abmarkung beinhalten. Auf Besonderheiten ist hinzuweisen. Die Unterschrift des Beurkundenden unter Angabe seiner Amts- bzw. Berufsbezeichnung bestätigt auch, das die Grenzniederschrift den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden ist. Sie ist zu siegeln.
 


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