| Grenzniederschrift | Die Grenzniederschrift ist eine aus Text und Skizze bestehende
öffentliche Urkunde, in der der Beurkundende das Ergebnis der
Grenzuntersuchung, die Erklärungen der Beteiligten und die Bekanntgabe
der Abmarkung in der vorgeschriebenen Form niederlegt. Die
Grenzniederschrift muß alle für die Beteiligten entscheidungsrelevanten
Informationen insbesondere in Bezug auf: den Hergang des Grenztermins,
das Ergebnis der Grenzuntersuchung, den Umfang der Grenzfeststellung
sowie den Umfang der Abmarkung beinhalten. Auf Besonderheiten ist
hinzuweisen. Die Unterschrift des Beurkundenden unter Angabe seiner
Amts- bzw. Berufsbezeichnung bestätigt auch, das die Grenzniederschrift
den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig
unterschrieben worden ist. Sie ist zu siegeln.
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