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| Flächennutzungsplan | Nach dem BauGB ist dies der vorbereitende und behördenverbindliche Bauleitplan. Er stellt für das ganze Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar (§ 5 Abs.1 BauGB). Er bildet die Grundlage für den Bebauungsplan. Aus dem FNP können keine Entschädigungsansprüche abgeleitet werden. Der FNP ist zusammen mit dem Bebauungsplan gemäß § 1 Abs.2 BauGB ein Bestandteil der Bauleitpläne. Die Aufstellung ist somit Aufgabe der Gemeinde. Der FNP stellt keine Ortssatzung dar, wird aber in der Regel von der Gemeindevertretung durch Beschluß angenommen. Gemäß § 6 Abs.1 BauGB bedarf der FNP der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Er besteht aus einer Planzeichnung und einem Erläuterungsbericht. (FNP - Flächennutzungsplan) |
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| Glossary V2.0 |