| Erschließung | Unter Erschließung versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um die bauliche Nutzung von Grundstücken durch die Herstellung der für die Allgemeinheit bestimmten Verkehrs-, Versorgungs-, Entwässerungs- und Grünanlagen zu ermöglichen. Die Erschließung wird in den §§ 123 und folgende BauGB geregelt. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften einem anderen obliegt oder auf diesen übertragen ist. |