| Baurecht | Als Baurecht bezeichnet man alle Rechtsvorschriften, die zur Ordnung und Sicherheit des Bauens zu beachten sind, von der Bauleitplanung bis zur Ausführung des einzelnen Bauvorhabens. Das Baurecht besteht im allgemeinen aus dem Bodenrecht (Planungsrecht), das die Vorschriften für die städtebauliche Planung, die Bodenordnung und die Erschließung, umfaßt und das Bauordnungsrecht, das die Sicherheit, die Wohlfahrtsaufgabe und die Gestaltung des Gebäudes sowie das Genehmigungsverfahren bestimmt. Das Bodenrecht wird unter anderem durch das BauGB und das Bauordnungsrecht durch die einzelnen Bauordnungen der Länder ausgebildet. |