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| Baulast | Zu einer Baulast unterwirft sich ein Grundstückseigentümer freiwillig
zugunsten seines Grundstücksnachbarn, z.B. wenn die Abstandsfläche
eines auf dem Nachbargrundstück geplanten Gebäudes die
Grundstücksgrenze überschreitet. Die Baulasten wurden früher in dem von
der Gemeinde geführten Baulastenverzeichnis eingetragen. Sie werden
heute durch Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten und
Grunddienstbarkeiten im Grundbuch rechtlich gesichert.
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| Glossary V2.0 |