| Abweichung | Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung
genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den
Vorschriften der Brandenburger Bauordnung zuwiderlaufen. Soll dennoch
eine Grundstücksteilung entgegen den Vorschriften der Bauordnung
vollzogen werden, z.B. wenn Abstandsflächen die geplante Grenze
überschreiten, ist die Beantragung einer Abweichungsgenehmigung bei der
Bauordnungsbehörde notwendig. Die Unterlagen zu einem Abweichungsantrag
erstellt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) und
reicht diesen im Auftrag des Antragstellers beim Bauordnungsamt ein.
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