| Maß der baulichen Nutzung | Das Maß der baulichen Nutzung kann durch folgende Festsetzungen in der Regel in einem Bebauungsplan bestimmt werden: Die Geschoßflächenzahl (GFZ) oder die Größe der Geschoßfläche, die Baumassenzahl (BMZ) oder die Baumasse, die Grundflächenzahl (GFZ) oder die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen, die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlagen (BauNVO).
|