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| Grenzwiederherstellung | Die Grenzwiederherstellung ist ein vermessungstechnischer Vorgang unter
ausschließlicher Wertung des Katasternachweises. Sie kann in die
Abmarkung münden. Die Flurstücksgrenze wird nach dem gesetzlich
geregelten Verfahren nur einmal (erstmalig) mit verbindlich dauernder
Wirkung festgestellt. Danach ist der Katasternachweis für den Verlauf
der rechtmäßigen Grenze maßgebend. Die Grenzwiederherstellung ist
Voraussetzung für die Abmarkung einer festgestellten Grenze.
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| Grundflächenzahl | Diese Zahl ist eine Verhältniszahl und gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche ja Quadratmeter Baugrundstücksfläche zulässig sind (BauNVO). (GRZ - Grundflächenzahl)
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| Grundstück | Im Sinne des Liegenschaftsrechtes besteht ein Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken. Im Liegenschaftsbuch werden im Gegensatz zum Grundbuch nur die Flurstücke eines im Grundbuch gebuchten Grundstückes nachgewiesen, die in dem Bezirk des Katasteramtes liegen. Flurstücke, die im Liegenschaftskataster ein Grundstück bilden, führen dasselbe Buchungskennzeichen. |
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| Glossary V2.0 |