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Samstag, 31. Juli 2010
 
 
 
Architekten / Planer Drucken
Für die konkreten Anforderungen von Architekten und Planern an die Dienstleistungen empfiehlt sich eine Abstimmung bzw. Beratung im Vorfeld zu den zu erbringenden Leistungen. Nicht zuletzt geht es um die mit den Dienstleistungen verfolgten Ziele, um konkrete Inhalte und erforderliche Genauigkeiten und damit u. a. auch um die anfallenden Kosten. Eine gemeinsame Beratung am Projektanfang legt das Fundament für eine optimale Leistungserbringung und somit auch für ein effizientes Kosten-Leistungsverhältnis im Interesse der gemeinsamen Kunden.

Im Rahmen der Erstellung von Plangrundlagen zur Erarbeitung von Bebauungsplänen nimmt, neben der topographischen Erfassung des Plangebiets, vor allem die sachgerechte und damit rechtssichere Darstellung der vorhandenen Katastergrenzen eine besondere Stellung ein.

Für Bauvorhaben jeglicher Art, vor allem für Planungen im Bereich der Erschließungsplanung, ist unser Büro langjähriger Partner für spezialisierte Planungsbüros und garantiert ein hohes Maß an Qualität und Termintreue bei der Durchführung von Entwurfsvermessungen. Die digitale Datenabgabe kann in verschiedenen Datenformaten erfolgen; selbstverständlich u.a. auch im Format RAS-Verm.

Auf dem Gebiet der Trassierung von verschiedensten Anlagen hat unser Büro in den vergangenen Jahren diverse Projekte durchführen und somit solide Erfahrungen im Umgang mit allen Projektbeteiligten sammeln können.

Im Zuge der Bauantragstellung für verschiedene Bauvorhaben steht unser Team für eine sachgerechte und kurzfristige Erstellung der Lagepläne zum Bauantrag - Amtlicher Lageplan
Glossar: Amtlicher Lageplan
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Der Amtliche Lageplan ist Grundlage für das Baugenehmigungsverfahren, Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Bauanzeigeverfahren (BbgBO). Er stellt alle zur Beurteilung eines Bauvorhabens wichtigen Tatbestände an Grund und Boden dar. Der Amtliche Lageplan ist von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder einer befugten behördlichen Vermessungsstelle zu fertigen. Er wird mit öffentlichen Glauben beurkundet. 
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Für die Vorhabenrealisierung führt unser Büro diverse Absteckleistungen durch. Dabei richtet sich die Leistungserbringung an den konkreten Anforderungen des Auftraggebers aus. So sind z.B. Abstecksicherungen bei Erschließungsanlagen oder das Stellen des Schnurgerüstes auf Wunsch des Kunden möglich.

Nach Realisierung von Bauvorhaben erstellt unser Team Bestandspläne gemäß den Nutzeranforderungen bzw. entsprechend den einschlägigen ISO – DIN – Vorschriften. Die Übergabe der erfassten Daten in diversen Datenformaten ist dabei sichergestellt.

Auf spezielle Anforderungen an aussagefähige Gebäudebestandsdaten liefert unser Büro entsprechende 2D- oder 3D- Daten von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durch qualifizierte Gebäudevermessung.

Durch die Betätigung auf vielen Feldern des Grundstücksrechts ist unser Büro in der Lage, umfassende Informationen zu Grundstücken zusammenzutragen und unter Beachtung des Datenschutzes im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen als Grundstücksauskunft zur Verfügung zu stellen.

Im Vorfeld zur Realisierung von Bauvorhaben aber auch im Rahmen der Vorhabenüberwachung steht unser Team für Aufgaben der Ingenieurgeologie zur Verfügung und erbringt diverse Leistungen rund um das Thema Baugrund.
 
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